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Erläuterung

Magnesiumsilikat und Magnesiumtrisilikat (Meerschaum) sind Abkömmlinge der Kieselsäure (E 551). Die unlöslichen Kristalle sind weich und lassen sich gut mahlen. Der menschliche Organismus kann sie weder aufnehmen noch verwerten. Sie werden unverändert ausgeschieden.

In pulverförmigen Lebensmitteln lagern sich die Silikat-Kristalle an die Partikel des Lebensmittels an und schirmen sie so gegen ihre Umgebung ab. Auf diese Weise verhindern Silikate, dass die Lebensmittel verklumpen: Pulvrige Produkte bleiben rieselfähig, andere lassen sich gut trennen.

Herstellung

Magnesiumsilikate werden synthetisch hergestellt. Das entstehende Pulver wird als amorph bezeichnet, es enthält Partikel unterschiedlicher Größe.

Einsatz

Magnesiumsilikate sind nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören unter anderem:

  • Trockenlebensmittel in Pulverform (max. 10 g/kg)
  • Käse, in Scheiben oder gerieben (max. 10 g/kg)
  • Würzmittel (qs)
  • Nahrungsergänzungsmittel (qs)
  • Kochsalz, Kochsalzersatz (max. 10 g/kg)

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Silikate gelten als unbedenklich.

Siehe auch:

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