ADI-Wert

Als Maß für die Menge eines Zusatzstoffes, die mit größter Wahrscheinlichkeit gesundheitlich unbedenklich ist, hat sich der ADI-Wert etabliert. Die Abkürzung steht für „acceptable daily intake“, was etwa als „duldbare tägliche Aufnahme“ übersetzt werden kann. Der ADI-Wert gibt die Menge eines Stoffes an, die über die gesamte Lebenszeit täglich gegessen werden kann, ohne dass dadurch gesundheitliche Gefahren zu erwarten wären. Er wird in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag (mg/kg Körpergewicht * d) oder verkürzt als mg/kg Körpergewicht angegeben.





Entstehung

Grundlage des ADI-Wertes sind Fütterungsversuche an Tieren. Dabei wird der Zusatzstoff in den Testreihen in unterschiedlichen Dosierungen verabreicht und ermittelt, bei welcher Menge keine gesundheitsrelevanten Effekte zu beobachten sind. Unter der Voraussetzung, dass die maßgeblichen Verdauungs-, Stoffwechsel- und Ausscheidungswege der Versuchstiere denen des Menschen entsprechen, wird dieser No-observed-effect-Level (NOEL) mit dem Sicherheitsfaktor 10 auf den Menschen übertragen. Um sicher zu gehen, dass auch nicht gesunde, nicht ideal ernährte Menschen und besonders empfindliche Verbraucher keine Schäden durch die Stoffe davontragen, wird an das Ergebnis häufig abermals der Sicherheitsfaktor 10 angelegt. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist der ADI-Wert.





Bewertung

Der ADI-Wert ist kein Grenzwert. Wird er hin und wieder überschritten, besteht, auch wegen des hohen Sicherheitsfaktors, keine Gefahr. Eine dauerhafte Überschreitung sollte jedoch vermieden werden. So liegt zum Beispiel der ADI-Wert für PHB-Ester (E 214) bei 10 mg/kg Körpergewicht. Ein 70 kg schwerer Mensch sollte also nicht über längere Zeiträume mehr als 700 mg des Konservierungsstoffes am Tag zu sich nehmen, ein 40 kg schweres Kind nicht mehr als 400 mg. PHB-Ester sind unter anderem für Kartoffelchips und Süßigkeiten zugelassen. Je nach Essgewohnheiten und Gewicht des Essenden, kann also der ADI-Wert im Alltag durchaus überschritten werden.

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