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bio

E 551
Siliciumdioxid

Erläuterung

Siliciumdioxid ist das in der Erdkruste am häufigsten vorkommende Mineral. Als Bestandteil der Zellwände zahlreicher Pflanzen ist es auch in Lebensmitteln in unterschiedlichen Mengen enthalten. Der menschliche Organismus kann Siliciumdioxid weder aufnehmen noch verwerten. Es wird unverändert ausgeschieden.

In der Lebensmittelindustrie wird Siliciumdioxid in der Regel in Pulverform eingesetzt. Sind die enthaltenen Siliciumdioxid-Kristalle besonders porös, spricht man auch von Kieselgel. Wegen ihrer enormen inneren Oberfläche können diese Kristalle große Mengen Wasser in ihrem Inneren festhalten. Dies geschieht nur durch physikalische Wechselwirkungen – die Kristalle verändern weder ihre chemische Struktur, noch quellen sie dabei auf.

In pulverförmigen Lebensmitteln lagern sich die Siliciumdioxidkristalle an die Partikel des Lebensmittels an und schirmen sie so gegen ihre Umgebung ab. Auf diese Weise verhindert Siliciumdioxid, dass die Lebensmittel verklumpen: Pulvrige Produkte bleiben rieselfähig, andere lassen sich gut trennen.

Herstellung

Siliciumdioxid wird aus natürlich vorkommendem Quarzsand gewonnen. Das entstehende Pulver wird als amorph bezeichnet. Es enthält Partikel unterschiedlicher Größe, ein Teil von ihnen misst nur wenige Nanometer.

Einsatz

Siliciumdioxid ist nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören unter anderem:

  • Trockenlebensmittel in Pulverform (max. 10 g/kg)
  • Käse, in Scheiben oder gerieben (max. 10 g/kg)
  • Würzmittel (qs)
  • Nahrungsergänzungsmittel (qs)
  • Kochsalz, Kochsalzersatz (max. 10 g/kg)

Siliciumdioxid ist darüber hinaus als Trägerstoff von Emulgatoren, Farbstoff und Aroma zugelassen.

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Siliciumdioxid gilt als unbedenklich.
  • Tierversuche ergaben Hinweise darauf, dass die kleinsten Teilchen von E 551 entzündungsähnliche Reaktionen der Darmwand hervorrufen können. Ob die Ergebnisse auf den Menschen übertragbar sind, ist noch ungeklärt.

Siehe auch:

Bioprodukte
Dieser Zusatzstoff ist gemäß der EU-Öko-Verordnung für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln erlaubt.

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