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bio

E 516
Calciumsulfate

Erläuterung

Das Calciumsalz der Schwefelsäure (E 513) ist auch unter dem Begriff Gips bekannt. Die Verbindung bzw. Calcium- und Sulfationen sind natürlicher Bestandteil von Lebensmitteln und für den menschlichen Organismus lebensnotwendig.

Herstellung

Calciumsulfat entsteht als Nebenprodukt bei der Herstellung von Weinsäure (E 334).

Einsatz

Calciumsulfat ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen.

Calciumsulfat wird unter anderem in Backmischungen und als Trägerstoff für andere Zusatzstoffe eingesetzt. Darüber hinaus ist es ein Ersatz für Kochsalz.

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Calciumsulfate gelten als unbedenklich.

Siehe auch:

Bioprodukte
Dieser Zusatzstoff ist gemäß der EU-Öko-Verordnung für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln erlaubt.

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