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gvo

E 461
Methylcellulose

Erläuterung

Die chemisch in die Gruppe der Celluloseether gehörende Methylcellulose ist ein Abkömmling der Cellulose (E 460). Im Gegensatz zu dieser ist Methylcellulose jedoch gut wasserlöslich. Sie verleiht Flüssigkeiten eine zähflüssige Konsistenz und bildet beim Erhitzen starke Gele aus.

Herstellung

Methylcellulose wird durch chemische Reaktion aus natürlicher Cellulose (E 460) gewonnen. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist möglich.

Einsatz

Methylcellulose ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Sie ist unter anderem zugelassen für:

  • Mayonnaise, Soßen und Ketchup
  • Desserts und Speiseeis
  • Fischerzeugnisse
  • Kuchen, Kekse, Blätterteiggebäck
  • energiereduzierte Lebensmittel

Methylcellulose ist zudem als Trägerstoff für andere Zusatzstoffe zugelassen und wird darüber hinaus in der pharmazeutischen Industrie sowie in Tabakerzeugnissen genutzt.

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Methylcellulose gilt als unbedenklich.
  • Als löslicher Ballaststoff wird sie vom menschlichen Organismus nicht verwertet. In größeren Mengen hat Methylcellulose leicht abführende Wirkung.

Siehe auch:

Gentechnik
Bei der Herstellung dieses Zusatzstoffes ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) möglich.

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