Suchen Sie nach Name, E-Nummer oder Funktionsklasse
gvo

E 460
Cellulose

Erläuterung

Cellulose ist die wichtigste Gerüstsubstanz in verholzten pflanzlichen Zellen. Wegen ihres Vorkommens in nahezu allen pflanzlichen Zellen ist sie ein natürlicher Bestandteil von Mehl. Neben der unverändert aus pflanzlichem Material isolierten Cellulose ist auch Mikrokristalline Cellulose als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Beide sind nicht in Wasser oder Alkohol löslich, lassen sich aber sehr gleichmäßig in Flüssigkeiten verteilen und geben ihnen eine gewisse Struktur. Cellulose ist für den menschlichen Organismus nicht verdaulich. Aus diesem Grund wird sie häufig in kalorienreduzierten Lebensmitteln eingesetzt, wo sie ein volles, sahniges Gefühl im Mund hervorruft ohne Energie zu liefern. Cellulose ist darüber hinaus als Stabilisator in Soßen oder Sahneerzeugnissen im Einsatz und verhindert die Eiskristallbildung bei Tiefkühlprodukten.

Herstellung

In dem verholzte Pflanzenteile zunächst gemahlen und anschließend sehr gründlich gesiebt werden, wird die in ihnen enthaltene Cellulose gewonnen. Wird das Cellulose-Pulver mit Salzsäure versetzt entsteht Mikrokristalline Cellulose.
Cellulose wird in der Regel aus „Linters“ gewonnen. Diese sehr kurzen, nicht verspinnbaren Fasern fallen als Nebenprodukt bei der Baumwollverarbeitung an. Gentechnisch veränderte Baumwolle wird in mehreren Ländern großflächig angebaut.

Einsatz

Cellulose ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Cellulose ist unter anderem zugelassen für:

  • in Scheiben geschnittenen oder zerkleinerten Käse
  • Eiscreme
  • Kaugummi

Cellulose wird außerdem als Trägerstoff für andere Zusatzstoffe eingesetzt. Sie ist zudem Bestandteil von Arzneimitteln und Kosmetika.

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Cellulose gilt als unbedenklich.
  • Sie kann im menschlichen Organismus nicht verwertet werden. Mikrokristalline Cellulose kann durch die Darmwand hindurch treten. Bisher wurden jedoch keine gesundheitsschädlichen Folgen beobachtet.

Siehe auch:

Gentechnik
Bei der Herstellung dieses Zusatzstoffes ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) möglich.

Ihre Unterstützung

Bescheid wissen.
Selbst entscheiden.
Jetzt spenden