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bio gvo

E 400
Alginsäure

Erläuterung

Alginsäure ist ein Bestandteil der Zellwände bestimmter Braunalgenarten. Das wasserunlösliche Kohlenhydrat, dessen lange Ketten aus D-Mannuron- und L-Guluronsäure zusammengesetzt sind, verleiht fülligen und cremigen Lebensmitteln eine feste gelartige Konsistenz.

Herstellung

Alginsäure wird mit Hilfe alkalischer Laugen aus verschiedenen Braunalgen gewonnen. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen bei der Herstellung ist möglich.

Einsatz

Alginsäure ist für Lebensmittel allgemein zugelassen. Davon ausgenommen sind nur unbehandelte Lebensmittel und eine Reihe von Produkten, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. E 400 ist unter anderem zugelassen für:

  • Konfitüre, Marmelade, Gelees (max. 10 g/kg)
  • Desserts (für Kleinkinder max. 0,5 g/kg)
  • Puddingpulver (qs)
  • Speiseeis (qs)
  • Füllungen für Backwaren (qs)
  • kalorienreduzierte Sahne (qs)
  • Aspik (qs)

Bei der Herstellung von Schaumweinen in Flaschengärung dient Alginsäure zum Entfernen der Hefen. Darüber hinaus wird sie als Trägerstoff für Aromen und andere Zusatzstoffe verwendet. Auch in der Kosmetik- und Farbindustrie kommt Alginsäure zum Einsatz.

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Alginate gelten als unbedenklich.
  • Sie werden vom Körper nicht aufgenommen. In größeren Mengen verringern sie die Aufnahme von Eisen, Calcium und anderen Spurenelementen aus der Nahrung.

Siehe auch:

Bioprodukte
Dieser Zusatzstoff ist gemäß der EU-Öko-Verordnung für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln erlaubt.
Gentechnik
Bei der Herstellung dieses Zusatzstoffes ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) möglich.

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