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bio

E 153
Pflanzenkohle

Erläuterung

Pflanzenkohle ist das klassische Schwarzpigment der Malerei. Sie besteht zu mindestens 95 % aus reinem Kohlenstoff. Im Unterschied zu den in Flüssigkeiten löslichen Farbstoffen, ist das Pigment Pflanzenkohle nicht löslich. Die Partikel werden vielmehr sehr fein in ihrem Medium verteilt, ohne aber ihre chemische Zusammensetzung zu ändern. Pflanzenkohle ist lichtecht und gegen Hitze und Säuren stabil.

Herstellung

Pflanzenkohle wird durch unvollständiges Verbrennen (Verkohlung) von Holz, Torf, Kokosnussschalen oder anderen pflanzlichen Materialien gewonnen. Mit Hilfe technischer Verfahren werden die hohen Reinheitsanforderungen erfüllt und Rückstände aus der Verbrennung weitestgehend entfernt.

Einsatz

Pflanzenkohle ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Pflanzenkohle wird unter anderem eingesetzt in:

  • Käseumhüllungen
  • Dragees
  • Morbier-Käse

Darüber hinaus ist Pflanzenkohle zum Färben von Arzneimitteln und Kosmetika zugelassen. Als „medizinische Kohle“ ist sie ein bewährtes Mittel gegen Durchfälle.

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Pflanzenkohle gilt als unbedenklich.
Bioprodukte
Dieser Zusatzstoff ist gemäß der EU-Öko-Verordnung für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln erlaubt.

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