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gvo vegetarisch

E 132
Indigotin

Erläuterung

Das dunkelblau färbende Indigotin ist eng mit dem natürlich vorkommenden Indigo verwandt. Wegen eines kleinen chemischen Unterschieds ist Indigotin jedoch wasserlöslich. Der Farbstoff bleibt auch bei hohen Temperaturen stabil, ist jedoch nicht säurebeständig.

Herstellung

Über viele Jahrhunderte wurde der Farbstoff Indigo aus Färberwaid oder Indigo-Pflanzen gewonnen. Seit 1897 die Synthese des Indigotins gelang, wird der Farbstoff überwiegend in einem mehrstufigen chemischen Prozess aus Phenylglycin gewonnen. Unter Indigotin wird das Natriumsalz der Verbindung verstanden. Das Kalium- und Calciumsalz sowie der Aluminiumlack von Indigotin sind ebenfalls zugelassen.

Einsatz

Indigotin darf nur für bestimmte Lebensmittel eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Süßwaren (max. 300 mg/kg)
  • Kuchen, Kekse, Blätterteiggebäck (max. 200 mg/kg)
  • Likör (max. 200 mg/l)
  • Speiseeis und Desserts (max. 150 mg/kg)

Für Grün-, Violett- und Brauntöne wird Indigotin in Mischungen mit anderen Farbstoffen eingesetzt.
Darüber hinaus ist Indigotin zum Färben von Arzneimitteln, Kosmetika und Textilien zugelassen.

Sicherheit

  • ADI-Wert: 5 mg/kg Körpergewicht pro Tag
  • Indigotin gilt als unbedenklich. Es wird größtenteils unverändert ausgeschieden.
  • In Fütterungsversuchen an Mäusen ergaben sich Hinweise darauf, dass aus Indigotine in Gegenwart von Natriumnitrit Nitrosamine werden. Bisher gibt es keine vergleichbaren Studien am Menschen.
Gentechnik
Bei der Herstellung dieses Zusatzstoffes ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) möglich.
Vegetarisch
Bei der Herstellung dieses Zusatzstoffes können neben pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Bestandteilen auch solche zum Einsatz kommen, die vom lebenden Tier stammen.

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