Erläuterung
Chinolingelb erzeugt unterschiedliche Gelb-Nuancen. Zusammen mit blau färbenden Stoffen wird es eingesetzt, um Lebensmittel grün zu färben. Chinolingelb ist wasser-, aber nicht fettlöslich und bleibt auch in Säuren und bei hohen Temperaturen stabil.
Herstellung
Chinolingelb wird durch chemische Kondensation aus den Ausgangsstoffen Chinolin und Phtalsäureanhydrid gewonnen.
Einsatz
Chinolingelb ist nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören unter anderem:
- Brausepulver, Brausen, Sirup (max. 100 mg/l)
- aromatisierter Schmelzkäse (max. 100 mg/kg)
- Fleisch- und Fischersatzprodukte aus pflanzlichem Eiweiß (max. 100 mg/kg)
- Speiseeis, Pudding und Desserts (max. 150 mg/kg)
- Kuchen, Kekse, Blätterteiggebäck (max. 200 mg/kg)
- gesalzene Knabberartikel aus Kartoffeln oder Getreide (max. 200 mg/kg)
- Spirituosen, Frucht- und Obstweine (max. 200 mg/l)
- Süßwaren (max. 300 mg/kg)
- Senf und Würzsoßen (max. 300 mg/L)
- Nahrungsergänzungsmittel (max. 300 mg/kg)
- Marmelade, Konfitüre, Gelee (qs)
qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.
Sicherheit
- ADI-Wert: 0,5 mg/kg Körpergewicht pro Tag
- Chinolingelb kann bei entsprechend veranlagten Menschen allergische Symptome (Pseudoallergie) auslösen. Dies betrifft insbesondere Allergiker und Menschen mit Asthma.
- Lebensmittel, die diesen Farbstoff enthalten, müssen seit dem 20. Juli 2010 den folgenden Hinweis auf dem Etikett tragen: „kann die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“.