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bio

E 524
Natriumhydroxid

Erläuterung

Natriumhydroxid, das in flüssiger Form auch als Natronlauge bezeichnet wird, ist eine starke Base. Festes Natriumhydroxid wird auch Ätznatron genannt. Weil es als basische Verbindung in der Lage ist, Säuren zu neutralisieren, wird Natriumhydroxid zum Einstellen und Stabilisieren gewünschter Säuregrade (pH-Werte) eingesetzt. Auf diese Weise unterstützt der Säureregulator unter anderem Konservierungsmittel, die ihre Wirkung nur in saurer Umgebung voll entfalten. Natriumhydroxid ist darüber hinaus zum Aufschluss von Stärke und Eiweiß geeignet.

Werden Backwarenteige mit Natriumhydroxid behandelt, reagiert es mit dem Kohlendioxid, das beim Aufgehen der Teige frei wird, zu Natriumcarbonat. Diese Verbindung ist für den charakteristischen Geschmack von Laugengebäck verantwortlich.

Herstellung

Natriumhydroxid wird durch Elektrolyse aus Natriumchlorid gewonnen.

Einsatz

Natriumhydroxid ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. E 524 ist unter anderem zugelassen für:

  • Konfitüre, Marmelade, Gelee
  • Laugengebäck
  • Kakaorohmasse
  • Oliven
  • Würzmittel

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Natriumhydroxid gilt als unbedenklich.

Siehe auch:

Bioprodukte
Dieser Zusatzstoff ist gemäß der EU-Öko-Verordnung für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln erlaubt.

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