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gvo

E 967
Xylit

Erläuterung

Als Zwischenprodukt des Kohlenhydratstoffwechsels ist Xylit natürlicher Bestandteil lebender Zellen. Es wird unabhängig von Insulin zur Energiegewinnung verwertet. Daher ist die chemisch zu den Alkoholen gehörende Verbindung gut für Diabetiker-Lebensmittel geeignet. Xylit hat eine etwas geringere Süßkraft als Zucker und liefert im Gegensatz zu diesem nur etwa 2,4 kcal/g an Energie. Als einziger Zuckeraustauschstoff ist Xylit auch bei Stoffwechseldefekten gut verträglich. Als Energieträger in Infusionslösungen wird es überwiegend in der Leber abgebaut.

Xylit ist leicht wasserlöslich und stabil gegen Hitze und Säuren. Es verhält sich in der Verarbeitung ähnlich wie Zucker. Die reine Süße des Xylits ist von einem deutlich kühlenden Effekt begleitet. Im Gegensatz zum Sorbit (E 420) wirkt Xylit nicht wasseranziehend. Eine Mischung der beiden Stoffe hat die Süßkraft des Zuckers. Der Zuckeraustauschstoff wirkt nicht Karies auslösend.

Herstellung

Xylit wird durch chemische Reaktionen aus Xylose hergestellt. Dieser so genannte Holzzucker wird unter anderem aus Birkenholz gewonnen. Es ist auch möglich, Xylit aus Glucose, die bei der Stärkeverzuckerung gewonnen wird, herzustellen. Dabei ist der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen möglich.

Einsatz

Xylit ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören unter anderem:

  • energiereduzierte bzw. zuckerfreie Desserts, Speiseeis
  • energiereduzierte bzw. zuckerfreie Süßwaren und Kaugummis
  • energiereduzierte bzw. zuckerfreie Kuchen und Kekse
  • Soßen
  • Senf
  • Nahrungsergänzungsmittel

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Xylit gilt als unbedenklich.
  • Beim Verzehr größerer Mengen kann es zu Durchfällen, Bauchschmerzen und Blähungen kommen. Lebensmittel, in denen der Anteil an Zuckeraustauschstoffen bei mehr als 10 % liegt, tragen daher den Warnhinweis „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“.

Siehe auch:

Gentechnik
Bei der Herstellung dieses Zusatzstoffes ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) möglich.

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