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gvo

E 965
Maltit

Erläuterung

Das aus Stärke hergestellte Maltit gehört chemisch zu den Zuckeralkoholen. Es hat einen reinen Süßgeschmack und etwa 60 – 90 % der Süßkraft des Zuckers. Auch sein Energiegehalt ist mit etwa 2,4 kcal/g etwas geringer als der des Zuckers. Für die Verwertung reinen Maltits ist im menschlichen Stoffwechsel kein Insulin nötig. Dagegen enthält Maltit-Sirup neben 50 – 77 % Maltit auch Glucose und kurzkettige Mehrfachzucker, deren Stoffwechsel insulinabhängig ist.

Das wasserlösliche Maltit hat einen reinen Süßgeschmack, der gut mit anderen Zuckeraustauschsstoffen und Süßstoffen harmoniert. Weil es Wasser aus der Luft anzieht, verhindert es das Austrocknen von Lebensmitteln. Maltit wird darüber hinaus eingesetzt, um Lebensmittel weich zu halten. Trotz seiner Süße wirkt der Zuckeraustauschstoff nicht Karies auslösend.

Herstellung

Maltit wird aus Maltose hergestellt, die aus Maisstärke gewonnen wird. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist möglich.

Einsatz

Maltit ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören unter anderem:

  • energiereduzierte bzw. zuckerfreie Desserts, Speiseeis
  • energiereduzierte bzw. zuckerfreie Süßwaren und Kaugummis
  • Soßen
  • Senf
  • Nahrungsergänzungsmittel

Maltit wird darüber hinaus als Trägerstoff für Aromen und Vitamine eingesetzt und ist auch in Kosmetika sowie Tabakprodukten im Einsatz.

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Maltit gilt als unbedenklich.
  • Beim Verzehr größerer Mengen kann es zu Durchfällen, Bauchschmerzen und Blähungen kommen. Lebensmittel, in denen der Anteil an Zuckeraustauschstoffen bei mehr als 10 % liegt, tragen daher den Warnhinweis „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“.
Gentechnik
Bei der Herstellung dieses Zusatzstoffes ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) möglich.

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