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Erläuterung

Aspartam-Acesulafmsalz ist eine chemische Verbindung aus Aspartam (E 951) und Acesulfam (E 950). Die Süßkraft des Salzes ist etwa 350-mal größer als die des Haushaltszuckers (Saccharose) und damit auch größer als eine einfache Mischung beider Süßstoffe.

Der Süßstoff zerfällt im Körper in seine beiden Bestandteile. Während Acesulfam unverändert ausgeschieden wird, zerfällt Aspartam weiter in die beiden Aminosäuren Apsparaginsäure und Phenylalanin. Aspartam-Acesulfamsalz liefert daher rechnerisch wie jedes Eiweiß Energie (4 kcal/g). Da es jedoch wegen seiner starken Süßkraft nur in sehr geringen Mengen eingesetzt wird, leistet es keinen nennenswerten Beitrag zur Gesamtenergieversorgung.

Herstellung

Aspartam-Acesulfamsalz wird aus Aspartam (E 951) und Acesulfam (E 950) im Gewichtsverhältnis von 3:2 hergestellt.

Einsatz

Aspartam-Acesulfamsalz wird eingesetzt wie seine beiden Bausteine Aspartam (E 951) und Acesulfam (E 950). Es ist unter anderem zugelassen für:

  • energiereduzierte bzw. zuckerfreie Getränke ohne Alkohol (max. 350 mg/l)
  • energiereduzierte bzw. zuckerfreie Desserts (max. 350 mg/kg)
  • energiereduzierte bzw. zuckerfreie Süßwaren (max. 500 – 1.000 mg/kg)
  • energiereduzierte bzw. zuckerfreie Brotaufstriche, Marmeladen, Konfitüren, Gelees (max. 1.000 mg/kg)
  • süßsaure Obst- und Gemüsekonserven (max. 200 mg/kg)
  • süßsaure Fisch-, Meeres- und Weichtierkonserven (max. 200 mg/kg)
  • Knabbererzeugnisse aus Getreide oder Nüssen (max. 500 mg/kg)
  • alkoholische Getränke (max. 350 mg/kg)

Sicherheit

  • ADI-Wert: 20 mg/kg Körpergewicht pro Tag
  • Aspartam-Acesulfamsalz gilt wie seine beiden Bestandteile als unbedenklich.
  • Es zerfällt im Organismus in Aspartam E 951 und Acesulfam E 950 und wird wie diese abgebaut.
  • Aspartam wird im Zuge des Stoffwechsels in seine Bausteine Asparaginsäure, Phenylalanin und Methanol zersetzt. Es ist daher für Menschen, die mit Phenylketonurie leben nicht geeignet, da die Anreicherung der Aminosäure im Körper zu ernsten gesundheitlichen Schäden führt. Lebensmittel, die Aspartam-Acesulfamsalz enthalten, tragen daher den Warnhinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“.

Siehe auch:

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