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Erläuterung

Neohesperidin DHC ist ein Abkömmling eines bitter schmeckenden Stoffes aus der Gruppe der Flavanone, der in Zitrusfrüchten vorkommt. Die Süßkraft von Neohesperidin DHC ist etwa 600-mal stärker als die des Haushaltszuckers (Saccharose), wobei sie mit steigernder Konzentration abnimmt. In sehr geringen Dosierungen wirkt der Süßstoff zudem geschmacksverstärkend. Die Süße des Neohesperidins DHC setzt verzögert ein, hält aber sehr lange vor und wird von einem mentholartigen Geschmack begleitet. Daher wird der Süßstoff meist zusammen mit anderen Süßungsmitteln eingesetzt.

Herstellung

Neohesperidin DHC wird auf chemischem Wege aus Naringin gewonnen, das in Grapefruitschalen enthalten ist.

Einsatz

Neohesperidin DHC ist nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören unter anderem:

  • zuckerhaltige Kaugummis (max. 150 mg/kg)
  • zuckerfreie Kaugummis (max. 400 mg/kg)
  • Fleischerzeugnisse (max. 5 mg/kg)
  • energiereduzierte bzw. zuckerfreie Getränke ohne Alkohol (max. 30 – 50 mg/l)
  • energiereduzierte bzw. zuckerfreie Desserts (max. 50 mg/kg)
  • energiereduzierte bzw. zuckerfreie Süßwaren (max. 50 – 100 mg/kg)
  • energiereduziertes bzw. zuckerfreies Speiseeis (max. 50 mg/kg)
  • alkoholische Getränke (max. 10 – 30 mg/kg)

Sicherheit

  • ADI-Wert: 5 mg/kg Körpergewicht pro Tag
  • Neohesperidin DHC gilt als unbedenklich.

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