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bio

E 903
Carnaubawachs

Erläuterung

Die in Brasilien beheimatete Carnaubapalme (Copernica cerifera) bildet ein bräunlich-grünliches Wachs. Das sogenannte Carnaubawachs ist härter als Bienen- und Candelillawachs (E 901, E 902), haftet gut, verleiht Oberflächen Glanz und verstärkt ihre Farbe. Es wird insbesondere zur Oberflächenbehandlung von Früchten eingesetzt, um sie vor dem Austrocknen zu schützen. Früchte, deren Oberfläche so behandelt wurde, tragen den Hinweis „gewachst“.

Herstellung

Zur Herstellung von Carnaubawachs wird zunächst der Wachsstaub von den Blättern der Wachspalme gebürstet und geschmolzen. Das Rohwachs wird anschließend gereinigt und gegebenenfalls gebleicht.

Einsatz

Carnaubawachs ist ausschließlich für die folgenden Lebensmittel zugelassen:

  • Süßwaren und Schokolade (max. 500 mg/kg)
  • Kaugummi (max. 1.200 mg/kg)
  • mit Schokolade überzogene Kekse und kleine Gebäckstücke (max. 200 mg/kg)
  • Knabbererzeugnisse und Nüsse (max. 200 mg/kg)
  • Kaffeebohnen (max. 200 mg/kg)
  • Nahrungsergänzungsmittel (max. 200 mg/kg)
  • Äpfel, Birnen, Bananen, Ananas, Avocados, Mangos, Melonen, Zitrusfrüchte, Granatäpfel und Pfirsiche (max. 200 mg/kg)

Das Pflanzenwachs wird darüber hinaus zur Herstellung von Kosmetika eingesetzt.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Carnaubawachs gilt als unbedenklich.
  • Es wird unverändert ausgeschieden.

Siehe auch:

Bioprodukte
Dieser Zusatzstoff ist gemäß der EU-Öko-Verordnung für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln erlaubt.

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