Erläuterung
Zu den Kaliumsalzen der Schwefelsäure (E 513) gehören Kaliumsulfat und Kaliumhydrogensulfat.
Herstellung
Kaliumsulfat wird in chemischer Synthese gewonnen.
Einsatz
Kaliumsulfat ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Es wird unter anderem als Ersatz für Kochsalz verwendet.
qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.
Sicherheit
- ADI-Wert: nicht festgelegt
- Kaliumsulfate gelten als unbedenklich.