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Erläuterung

Zu den Natriumsalzen der Schwefelsäure (E 513) gehören Natriumsulfat und Natriumhydrogensulfat. Beide Verbindungen sind auch natürliche Inhaltsstoffe von Lebensmitteln.

Herstellung

Natriumsulfat entsteht als Nebenprodukt bei der Herstellung von Kochsalz (Natriumchlorid).

Einsatz

Natriumsulfat ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen.

Natriumsulfat wird unter anderem in der Trinkwasseraufbereitung eingesetzt und dient als Trägerstoff für Farbstoffe.

Wegen ihrer stark abführenden Wirkung werden Natriumsulfate unter dem Namen Glaubersalz unter anderem zur Darmentleerung vor Fastenkuren eingesetzt.

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Natriumsulfate gelten als unbedenklich.
  • In größeren Mengen wirken sie stark abführend.

Siehe auch:

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