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gvo vegan

E 472a
Essigsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren

Erläuterung

Die Verbindungen, die aus der Veresterung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) mit Essigsäure hervorgehen, haben schwache Emulgatoreigenschaften. Allerdings verstärken sie die Wirkung anderer Emulgatoren deutlich, in dem sie die Kristallstruktur und Verformbarkeit von Fetten beeinflussen. Sie sind zudem dazu geeignet, Luft in Lebensmitteln zu halten. Ihre Fähigkeit, harte, belastbare Filme auszubilden macht sie als Überzugsmittel zum Beispiel für Rosinen interessant.

Herstellung

Die Essigsäureester der Mono- und Diglyceride werden hergestellt, in dem Fette oder aus ihnen gewonnene Mono- und Diglyceride mit Essigsäure verestert werden. Die Herstellung der Fettsäuren kann aus tierischen Rohstoffen erfolgen, üblicherweise werden jedoch Soja- oder andere pflanzliche Öle sowie Glycerin verwendet. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist möglich.

Einsatz

Essigsäureester der Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren sind ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. E 472a ist unter anderem zugelassen für:

  • Brot
  • Kuchen, Kekse, Blätterteiggebäck
  • schaumige Desserts
  • Suppen, Soßen
  • Fleischerzeugnisse

Essigsäureester der Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren sind darüber hinaus als Trägerstoff für Aromen zugelassen. In der Kosmetikindustrie finden sie Anwendung in Cremes und Lotionen.

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Die Essigsäureester der Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren gelten als unbedenklich.
  • Sie gehen in den Fettstoffwechsel ein.

Siehe auch:

Gentechnik
Bei der Herstellung dieses Zusatzstoffes ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) möglich.
Vegan
Dieser Zusatzstoff ist pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ursprungs. In der Funktionsklasse der Geschmacksverstärker bzw. für Zusatzstoffe bei deren Herstellung Fettsäuren notwendig sind, können tierische Bestandteile nicht ausgeschlossen werden. Für eine strenge vegane Ernährung sind diese unter Umständen nicht geeignet.

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