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E 440i
Pektin

Erläuterung

Pektin (E 440) ist eine der wichtigen Gerüstsubstanzen in den Zellwänden aller Landpflanzen. Als Lebensmittelzusatzstoff wird es vor allem wegen seiner Fähigkeit, Flüssigkeiten gelartig fest zu machen, eingesetzt. Das langkettige Kohlenhydrat, das überwiegend aus Galacturonsäure-Einheiten aufgebaut ist, ist an verschiedenen Stellen mit Methanol verestert. Je nach dem wie viele solcher Methanolverbindungen das Molekül hat, werden niedrigverestertes und hochverestertes Pektin unterschieden. Enthält das Pektin zusätzlich bestimmte Stickstoffgruppen (Amidgruppen), so spricht man von amidiertem Pektin (Amidpektin E 440).

Während niedrigveresterte Pektine ihre Gelierfähigkeit nur in kaltem Wasser und in Gegenwart von Calcium entfalten, gelieren hochveresterte Pektine sehr schnell in kaltem Wasser, in saurer Umgebung und in Gegenwart von Zucker. Amidpektin bildet schon mit sehr wenig Zucker stabile Gele, die bei Wärme schmelzen. Es ist daher unter anderem als Tortenguss sehr gut geeignet. Pektin-Gele werden zudem als Fettersatzstoffe in fettreduzierten Lebensmitteln eingesetzt.

Herstellung

Mit heißem Wasser wird Pektin aus den Schalen von Äpfeln oder Zitrusfrüchten sowie aus Zuckerrübenschnitzeln isoliert. In einer zusätzlichen chemischen Reaktion entsteht aus niedrigverestertem Pektin Amidpektin.

Einsatz

Pektin ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Davon ausgenommen sind nur unbehandelte Lebensmittel und eine Reihe von Produkten, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden dürfen. Pektin wird unter anderem eingesetzt in:

  • Konfitüren, Marmeladen, Gelees
  • Gelierzucker und Süßwaren
  • Desserts und Speiseeis
  • Tortenguss, Soßen, Mayonnaise
  • Dauerbackwaren

Pektin ist darüber hinaus als Trägerstoff für andere Zusatzstoffe und Aromen zugelassen.

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Pektin gilt als unbedenklich.
  • Die unverdauliche Verbindung wirkt im menschlichen Organismus als wasserbindender Ballaststoff.
Bioprodukte
Dieser Zusatzstoff ist gemäß der EU-Öko-Verordnung für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln erlaubt.
Vegan
Dieser Zusatzstoff ist pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ursprungs. In der Funktionsklasse der Geschmacksverstärker bzw. für Zusatzstoffe bei deren Herstellung Fettsäuren notwendig sind, können tierische Bestandteile nicht ausgeschlossen werden. Für eine strenge vegane Ernährung sind diese unter Umständen nicht geeignet.

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