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bio gvo

E 415
Xanthan

Erläuterung

Das von Bakterien gebildete Xanthan ist ein langkettiges, weit verzweigtes Kohlenhydrat, das aus verschiedenen, charakteristisch verbundenen Einfachzuckern aufgebaut ist. Es ist gut in Wasser, Säuren und Basen löslich und macht Flüssigkeiten wegen seiner enormen Quell- und Wasserbindungsfähigkeit zu gelartigen Massen. Unter dem Einfluss mechanischer Kräfte wie Rühren oder Schütteln verlieren diese Massen ihre viskose Konsistenz vorübergehend. Die Zähflüssigkeit der mit Xanthan verdickten Flüssigkeiten bleibt auch bei Hitze erhalten. Wird das Verdickungsmittel mit Johannisbrotkernmehl (E 410) kombiniert eingesetzt, bilden sich gummiartige Gele. Xanthan erhöht darüber hinaus die Wasserbindungsfähigkeit von Teigen und verzögert so zum Beispiel das Altbackenwerden von Brot. In der Herstellung von Speiseeis verringert es die Bildung von Eiskristallen und in Fruchtsäften hält es Schwebstoffe gleichmäßig fein verteilt. Xanthan ist darüber hinaus in der Lage, feste Filme auszubilden, die an Glas und einigen Metallen haften.

Herstellung

Xanthan wird industriell durch Bakterien der Art Xanthomonas campestris gebildet. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist möglich.

Einsatz

Xanthan ist für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte Lebensmittel, solche, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden dürfen und getrocknete Lebensmittel, die beim Verzehr aufquellen sollen. Es ist unter anderem zugelassen für:

  • Backwaren (qs)
  • Suppen und Soßen (qs)
  • Mayonnaise und Ketchup (qs)
  • Konfitüren, Marmeladen und Gelees (max. 10 g/kg)
  • Obst- und Gemüsekonserven, insbesondere Kastanienkonserven (qs)
  • Speiseeis, Desserts und Milchmischgetränke (qs)
  • Sauergemüse (qs)
  • Fisch- und Fleischkonserven (qs)

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Xanthan gilt als unbedenklich.
  • Als wasserlöslicher Ballaststoff wird es nicht verwertet.

Siehe auch:

Bioprodukte
Dieser Zusatzstoff ist gemäß der EU-Öko-Verordnung für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln erlaubt.
Gentechnik
Bei der Herstellung dieses Zusatzstoffes ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) möglich.

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