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bio

E 414
Gummi arabicum

Erläuterung

Der harzige Pflanzensaft einiger in Afrika beheimateten Akazienarten wird Gummi arabicum genannt. Er besteht aus langkettigen, weit verzweigten Kohlenhydraten, die in charakteristischer Weise aus Einfachzuckern aufgebaut sind. Gummi arabicum ist gut wasserlöslich und bildet leicht zähflüssige Massen, die unter Einwirkung mechanischer Kräfte wie beim Schütteln oder Rühren vorübergehend flüssig werden. Wichtiger als seine, im Verhältnis zu anderen Stoffen, geringe verdickende Wirkung sind die stabilisierenden Effekte von Gummi arabicum. Es stabilisiert vor allem Fett-Wasser-Mischungen (Emulsionen) und Schäume. So hält es zum Beispiel Schwebteilchen in Säften und Getränken fein verteilt und reguliert die Perlgröße in Schaumweinen.

Herstellung

Werden die Stämme der Akazienart Acacia senegal eingeritzt, tritt der Pflanzensaft in großen, harzigen Tropfen aus. Diese Tropfen werden abgesammelt, von den Rindenresten befreit und bis zur Lebensmittelqualität aufbereitet.

Einsatz

Gummi arabicum ist für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte Lebensmittel und solche, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden dürfen. Es ist unter anderem zugelassen für:

  • Süßwaren (qs)
  • Bier (qs)
  • Tortenguss und Sahnesteif (qs)
  • Getränkepulver (qs)
  • Überzugsmittel bei Kakao- und Schokoladenprodukten (qs)

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Gummi arabicum gilt als unbedenklich. Die Substanz wird langsam über den Dickdarm aufgenommen und über den Stoffwechselweg der kurzkettigen Fettsäuren verwertet.
  • Bei entsprechend veranlagten Menschen können allergieähnliche Symptome auftreten.
Bioprodukte
Dieser Zusatzstoff ist gemäß der EU-Öko-Verordnung für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln erlaubt.

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