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Erläuterung

Magnesiumphosphate sind Abkömmlinge der Phosphorsäure (E 338). Je nachdem, wie viele Magnesiumatome im Molekül gebunden sind, werden drei Varianten unterschieden: Monomagnesiumphosphat, Dimagnesiumphosphat und Trimagnesiumphosphat.

Wegen ihrer besonderen chemischen Eigenschaften werden Phosphate in der Lebensmittelindustrie in sehr verschiedenen Funktionen eingesetzt (siehe Natriumphosphat E 339). Pulvrige Magnesiumphosphate haften zudem sehr gut an Lebensmitteloberflächen und verhindern so das Verkleben, Anbacken und Festwerden. Sie werden daher als Trennmittel verwendet.

Herstellung

Magnesiumphosphate werden mit Hilfe von Magnesiumhydroxid aus Phosphorsäure hergestellt.

Einsatz

Für Magnesiumphosphate gelten die gleichen Zulassungsbedingungen wie für Phosphorsäure (E 338). Sie sind unter anderem zu finden in:

  • Milchpulver und Kaffeeweißer (max. 2,5 g/kg bzw. 30 g/kg)
  • Trockenpulver für Desserts (max. 7 g/kg)
  • Backmischungen (max. 20 g/kg)
  • Trockenlebensmitteln in Pulverform (max. 10 g/kg)
  • Nahrungsergänzungsmitteln (qs)

Magnesiumphosphate werden darüber hinaus unter anderem als Flammschutzmittel eingesetzt.

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: 40 mg/kg Körpergewicht pro Tag (für die Summe von Phosphorsäure und aller Phosphate)
  • Phosphate gelten als unbedenklich.
  • Durch große Mengen Phosphat (1,5 bis 2,5 g pro Tag) wurden ein Abfall des Calciumspiegels und ein Anstieg des Parathormonspiegels im Blut beobachtet. Die daraus abgeleitete These, eine hohe Phosphat-Aufnahme störe das Calcium-Phosphat-Gleichgewicht im Körper und führe zum Abbau von Calcium aus den Knochen, konnte jedoch nicht bestätigt werden.
  • Auch der Verdacht, dass Phosphate an der Entstehung von Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) bei Kindern beteiligt seien, konnte nicht bestätigt werden.
  • Der ADI-Wert gilt nicht für Personen mit mittelschwerer bis schwerer Einschränkung der Nierenfunktion, die als eine empfindliche Bevölkerungsgruppe zu betrachten sind.

Siehe auch:

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