Erläuterung
Bei Distärkephosphat handelt es sich um Stärkeketten, die über Phosphatgruppen miteinander vernetzt sind. Seine Eigenschaften ähneln denen des Monophosphats (E 1410). Im Vergleich zu natürlicher Stärke braucht Distärkephosphat weniger Zeit, um Wasser zu binden und zähe Massen auszubilden (Verkleisterung). Die entstehenden Stärkekleister sind auch bei hohen Temperaturen, in Gegenwart von Säuren und bei starker mechanischer Belastung (z.B. durch Rühren) stabil.
Herstellung
Distärkephosphat wird in einer chemischen Reaktion aus natürlicher Stärke und Phosphorchloriden gewonnen. Rohstoffe für die natürliche Stärke sind Pflanzen wie Mais, Kartoffeln und Weizen. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist möglich.
Einsatz
Distärkephosphat ist für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Eine Höchstmengenbeschränkung (max. 50 g/kg) gilt nur für den Einsatz der chemisch modifizierten Stärke in Entwöhnungsnahrung für Kleinkinder und Säuglinge. Distärkephosphat wird unter anderem eingesetzt in:
- Dressings
- Fertiggerichten
- Puddingpulver, Milcherzeugnissen
- Soßen, Trockensuppen
- Brot und Backwaren
Sicherheit
- ADI-Wert: nicht festgelegt
- Distärkephosphat gilt als unbedenklich. Es geht in den Kohlenhydratstoffwechsel ein.