Erläuterung
Calciumoxid wird wegen seiner Herstellung auch Branntkalk genannt. Mit Wasser wird daraus Calciumhydroxid (E 526) hergestellt und entsprechend eingesetzt.
Herstellung
Calciumoxid bleibt übrig, wenn reiner Kalkstein bei Temperaturen von 900 – 1.200 °C „gebrannt“ wird.
Einsatz
Für Calciumoxid gelten die gleichen Zulassungsbedingungen wie für Calciumhydroxid (E 526). Wie dieses wird Calciumoxid in erster Linie als technischer Hilfsstoff eingesetzt, der im Lebensmittel nicht mehr vorhanden ist.
qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.
Sicherheit
- ADI-Wert: nicht festgelegt
- Calciumoxid gilt in seiner Funktion als Lebensmittelzusatzstoff als unbedenklich.