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E 407a
Verarbeitete Euchema-Algen

auch: Halbraffiniertes Carrageen

Erläuterung

Ausschließlich aus Euchema-Algen wird ein Extrakt gewonnen, der reich an langkettigen Kohlenhydraten (Polysacchariden) ist. Die Mischung der verschiedenen Polysaccharide ist annähernd die gleiche wie in Carrageen (E 407). Verarbeitete Euchema-Algen enthalten allerdings einen höheren Anteil an Cellulose und bilden daher trübere Gele aus.

Herstellung

Zur Herstellung von E 407a werden getrocknete Euchema-Algen von allen Eiweißen, Farbstoffen und niedermolekularen Anteilen befreit und durch anschließende Reinigungsschritte zu Lebensmittelqualität aufbereitet.

Einsatz

Für verarbeitete Euchema-Algen gelten die gleichen Zulassungsbedingungen wie für Carrageen (E 407).

Sicherheit

  • ADI-Wert: 75 mg/kg Körpergewicht pro Tag
  • Verarbeitete Euchema-Algen unterscheiden sich in erster Linie in der Herstellung und nur geringfügig in der Zusammensetzung von Carrageen (E 407).
  • Carrageen wird nicht aufgenommen, sondern unverändert ausgeschieden. Carrageene können allerdings die Aufnahme anderer Lebensmittelinhaltsstoffe verringern.
  • In Tierversuchen zeigte sich, dass Carrageen Zellen des Immunsystems beeinflussen kann. Studien, die diese Effekte für den Menschen bestätigen und die Folgen abschätzen, fehlen bislang.
  • Carrageen steht darüber hinaus im Verdacht, bei entsprechend veranlagten Menschen allergieähnliche Symptome auslösen zu können.
  • In Tierversuchen mit so genannten abgebauten/degradierten Carrageenen kam es zu Geschwürbildungen. Degradierte Carrageene unterscheiden sich vom Lebensmittelzusatzstoff Carrageen E 407 dadurch, dass sie deutlich geringere Molekülgrößen aufweisen. Sie sind für Lebensmittel nicht zugelassen. In Versuchen mit dem intakten/hochmolekularen Carrageen wurden keine derartigen Effekte beobachtet. Auch die in geringem Umfang im Darm anfallenden Abbauprodukte des Lebensmittel-Carrageens riefen keine Schäden hervor. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission (SCF) empfahl daraufhin, den Gehalt degradierter Carrageene in E 407 so gering wie möglich zu halten. Weil zudem ungeklärt ist, ob Carrageen durch den Darm von Säuglingen aufgenommen werden kann, empfahl das SCF darüber hinaus, E 407 nicht für Säuglingsanfangsnahrung zuzulassen.

Siehe auch:

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