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Erläuterung

Kaliummalat ist das Kaliumsalz der Apfelsäure (E 296). Wie sie sind Malate Bestandteil jeder lebenden Zelle.

Herstellung

Kaliummalat wird durch chemische Reaktion aus Apfelsäure hergestellt.

Einsatz

Kaliummalat ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für alle Lebensmittel allgemein zugelassen. Davon ausgenommen sind nur unbehandelte Lebensmittel und eine Reihe von Produkten, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. E 351 ist unter anderem zugelassen für:

  • Obst- und Gemüsekonserven
  • Konfitüre, Marmelade, Gelee
  • Fruchtsäfte

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Malate gelten als unbedenklich.

Siehe auch:

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