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bio gvo

E 968
Erythrit

Erläuterung

Erythrit ist ein Zuckeralkohol, der natürlicherweise in geringen Mengen in einigen Obstsorten (Wassermelone, Birne, Weintrauben), Pilzen, fermentierten Lebensmitteln (Sojasoße, Reiswein, Bier) und Käse vorkommt. Die Süßkraft liegt etwa bei sechzig bis achtzig Prozent derjenigen von Haushaltszucker (Saccharose).

Herstellung

Erythrit wird in der Regel durch Umwandlung von Traubenzucker (Glukose) oder Haushaltszucker (Saccharose) mit Hilfe von osmophilen Pilzen gewonnen.

Einsatz

Erythrit kann in einer Vielzahl an Lebensmitteln – von Süßwaren bis zu Milcherzeugnissen – eingesetzt werden. Wie andere Zuckeralkohole findet es als Süßungsmittel etwa in Fruchtzubereitungen mit verringertem Kaloriengehalt oder ohne Zuckersatz Verwendung. Bei der Zubereitung von Fruchtsaftgetränken darf es nicht angewandt werden.

Auch als Geschmacksverstärker, Trägerstoff, Feuchthaltemittel, Stabilisator, Verdickungsmittel, Füllstoff und Komplexbildner wird Erythrit eingesetzt sowie in:

  • Lebensmitteln im Allgemeinen (qs)
  • Fisch, Krebstieren, Schalentieren und Kopffüßern (qs)
  • Likören (qs)

Die EU-Kommission hat in der Durchführungsverordnung 2016/673 Erythrit für den Einsatz in biologisch erzeugten Produkten erlaubt. Hersteller, die nach den Richtlinien der ökologischen Anbauverbände Bioland, Demeter und Gäa arbeiten, dürfen Erythrit jedoch nicht verwenden.

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Erythrit gilt als unbedenklich.
  • Beim Verzehr größerer Mengen kann es zu Durchfällen, Bauchschmerzen und Blähungen kommen. Da E 968 in vielen Lebensmitteln eingesetzt wird, besteht diese Gefahr besonders für Kinder. Diese Nebenwirkungen sind bei Erythrit aber deutlich geringer als bei anderen Zuckeralkoholen. Lebensmittel, in denen der Anteil an Zuckeraustauschstoffen bei mehr als 10 % liegt, tragen daher den Warnhinweis „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“.

Siehe auch:

Bioprodukte
Dieser Zusatzstoff ist gemäß der EU-Öko-Verordnung für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln erlaubt.
Gentechnik
Bei der Herstellung dieses Zusatzstoffes ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) möglich.

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