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gvo vegetarisch

E 951
Aspartam

Erläuterung

Aspartam besteht aus den beiden Eiweißbausteinen (Aminosäuren) Asparaginsäure und Phenylalanin. Die weißen Kristalle schmecken etwa 200-mal süßer als Haushaltszucker (Saccharose), verlieren ihre Süßkraft jedoch bei großer Hitze und in Gegenwart von Säuren. Aspartam ist daher nicht zum Kochen und Backen geeignet. Im menschlichen Organismus wird Aspartam in seine Bestandteile aufgespalten und verwertet. Daher liefert der Stoff rechnerisch wie jedes Eiweiß Energie (4 kcal/g). Da Aspartam jedoch wegen seiner starken Süßkraft nur in sehr geringen Mengen eingesetzt wird, leistet es keinen nennenswerten Beitrag zur Gesamtenergieversorgung.

In der Lebensmittelindustrie wird der Süßstoff vor allem in zuckerreduzierten Lebensmitteln einzeln oder in Kombination mit anderen Süßstoffen eingesetzt. Er ist zudem als Tafelsüße im Handel. In zuckerhaltigen Kaugummis wird Aspartam, das eine verstärkende Wirkung auf Zitrus- und Fruchtaromen hat, als Geschmacksverstärker eingesetzt.

Herstellung

Aspartam wird durch chemische Reaktion aus Asparaginsäure, Phenylalanin und Methanol hergestellt. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist möglich.

Einsatz

Aspartam ist nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören unter anderem:

  • energiereduzierte bzw. zuckerfreie Getränke ohne Alkohol (max. 600 mg/l)
  • energiereduzierte bzw. zuckerfreie Desserts (max. 1.000 mg/kg)
  • energiereduzierte bzw. zuckerfreie Süßwaren (max. 2.000 mg/kg)
  • energiereduzierte bzw. zuckerfreie Brotaufstriche, Marmeladen, Konfitüren, Gelees (max. 1.000 mg/kg)
  • süßsaure Obst- und Gemüsekonserven (max. 300 mg/kg)
  • süßsaure Fisch-, Meeres- und Weichtierkonserven (max. 300 mg/kg)
  • Knabbererzeugnisse aus Getreide oder Nüssen (max. 350 mg/kg)
  • alkoholische Getränke (max. 600 mg/l)

Sicherheit

  • ADI-Wert: 40 mg/kg Körpergewicht pro Tag
  • Aspartam wird im Zuge des Stoffwechsels in seine Bausteine Asparaginsäure, Phenylalanin und Methanol zersetzt. Es ist daher für Menschen, die mit Phenylketonurie leben nicht geeignet, da die Anreicherung der Aminosäure Phenylalanin im Körper zu ernsten gesundheitlichen Schäden führt. Lebensmittel, die den Süßstoff enthalten, tragen daher den Warnhinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“.
  • Immer wieder wird ein Zusammenhang zwischen dem Verzehr von Aspartam-gesüßten Lebensmitteln und der Entstehung von Krebserkrankungen diskutiert. Eine im Jahr 2005 veröffentlichte Studie des Europäischen Ramazzini-Instituts (Bologna, Italien) legte einen solchen Zusammenhang nahe. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überprüfte vor diesem Hintergrund erneut alle bis dahin vorliegenden Daten zu Aspartam sowie die Studie des Ramazzini-Instituts. Auf dieser Grundlage stufte die EFSA den Süßstoff weiterhin als unbedenklich ein (EFSA-Q-2005-122).
  • Im Zuge der Neubewertung aller Lebensmittelzusatzstoffe überprüfte die EFSA auch Aspartam. Die Wissenschaftler sichteten und bewerteten sämtliche wissenschaftliche Forschungsergebnisse zu Aspartam und seinen Abbauprodukten aus Studien an Tieren und Menschen. Sie bezogen zudem in einem ausführlichen Anhörungsverfahren die Öffentlichkeit mit ein. In ihrem 2013 veröffentlichten Gutachten kamen sie dabei zu dem Ergebnis, dass Aspartam für Erwachsene und Kinder (einschließlich Schwangere und Säuglinge) unbedenklich sei.
Gentechnik
Bei der Herstellung dieses Zusatzstoffes ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) möglich.
Vegetarisch
Bei der Herstellung dieses Zusatzstoffes können neben pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Bestandteilen auch solche zum Einsatz kommen, die vom lebenden Tier stammen.

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