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gvo vegan

E 621
Mononatriumglutamat

Erläuterung

Mononatriumglutamat ist das Natriumsalz der Glutaminsäure (E 620). Wie sie ist auch Mononatriumglutamat natürlicher Inhaltsstoff vieler Lebensmittel und wird in der Lebensmittelindustrie als Geschmacksverstärker eingesetzt. Von allen zugelassenen Glutamaten wird Natrium in der Lebensmittelindustrie am häufigsten eingesetzt, oft in Kombination mit Kochsalz sowie Inosinaten (E 630) oder Guanylaten (E 626).

Herstellung

Mononatriumglutamat wird durch chemische Reaktion aus Glutaminsäure (E 620) und Natriumhydroxid (E 524) oder Natriumcarbonat (E 500) hergestellt. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist möglich.

Einsatz

Für Mononatriumglutamat gelten die gleichen Zulassungsbedingungen wie für Glutaminsäure (E 620).

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Mononatriumglutamat gilt als unbedenklich.
  • Es geht in den Eiweißstoffwechsel ein und wird vollständig verwertet.
  • Glutaminsäure und Glutamate wurden in der Vergangenheit mit der Entstehung des so genannten „China-Restaurant-Syndroms“ in Verbindung gebracht. Die Betroffenen klagen über Kopf- und Gliederschmerzen, Taubheit im Nacken sowie Übelkeit nach dem Verzehr von Speisen, die Glutamate als Zusatzstoffe enthalten. Diese These konnte so nicht bestätigt werden. Zwar können die Symptome auftreten, wenn in sehr kurzer Zeit mehr als 10 g Glutamat aufgenommen werden. Solche Mengen sind jedoch praktisch nicht durch den Verzehr von Lebensmitteln zu erreichen. Es wird daher vermutet, dass die Symptome bei entsprechend veranlagten Menschen durch andere Stoffe (z.B. Histamin) bzw. deren Zusammenspiel mit Glutamaten in den jeweiligen Speisen hervorgerufen werden.
  • Auch die These, als Zusatzstoff eingesetzte Glutamate seien an der Entstehung von Krankheiten des zentralen Nervensystems beteiligt, konnte nicht bestätigt werden.

Siehe auch:

Gentechnik
Bei der Herstellung dieses Zusatzstoffes ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) möglich.
Vegan
Dieser Zusatzstoff ist pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ursprungs. In der Funktionsklasse der Geschmacksverstärker bzw. für Zusatzstoffe bei deren Herstellung Fettsäuren notwendig sind, können tierische Bestandteile nicht ausgeschlossen werden. Für eine strenge vegane Ernährung sind diese unter Umständen nicht geeignet.

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