Erläuterung
Kaliumchlorid ist das Kaliumsalz der Salzsäure (E 507). Chloride sind für den menschlichen Organismus lebensnotwendig. Sie sind unter anderem für die Arbeit von Nerven und Muskeln unerlässlich. Als Lebensmittelzusatzstoff wird Kaliumchlorid vor allem wegen seiner geschmacksverstärkenden Wirkung eingesetzt. Zudem härtet es die Gele aus Carrageen (E 407).
Herstellung
Kaliumchlorid wird durch die chemische Aufbereitung des natürlich vorkommenden Kalirohsalzes gewonnen.
Einsatz
Kaliumchlorid ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. E 508 wird unter anderem eingesetzt in:
- Fertiggerichten
- Würzmitteln
- diätetischen Lebensmitteln
qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.
Sicherheit
- ADI-Wert: nicht festgelegt
- Kaliumchlorid gilt als unbedenklich.