Erläuterung
Die Verbindungen, die aus der Veresterung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) mit Citronensäure (E 330) hervorgehen, sind in der Lage, Öl-in-Wasser-Emulsionen auszubilden. Wegen ihrer starken komplexbildenden Eigenschaften unterstützen sie zudem die Wirkung von Antioxidantien und schützen so Fette vor dem Verderb. Darüber hinaus verbessern sie den Zusammenhalt der Zutaten in der Wurstherstellung und sorgen für eine bessere Haltbarkeit von Hefen für die Backwarenherstellung.
Herstellung
Die Citronensäureester der Mono- und Diglyceride werden hergestellt, in dem natürliche Fette oder aus ihnen gewonnene Mono- und Diglyceride mit Citronensäure verestert werden. Die Herstellung der Fettsäuren kann aus tierischen Rohstoffen erfolgen, üblicherweise werden jedoch Soja- oder andere pflanzliche Öle sowie Glycerin verwendet. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist möglich.
Einsatz
Citronensäureester der Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren sind ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. E 472c ist unter anderem zugelassen für:
- Wurstwaren
- Brot
- Kuchen, Kekse, Blätterteiggebäck
- Speiseeis und Desserts
- Süßwaren
- Backfette
Die Citronensäureester der Mono- und Diglyceride werden darüber hinaus als Trägerstoffe für Aromen zugelassen. In der kosmetischen Industrie sind sie in Cremes und Lotionen im Einsatz.
qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.
Sicherheit
- ADI-Wert: nicht festgelegt
- Citronensäureester der Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren gelten als unbedenklich.
- Sie gehen in den Fettstoffwechsel ein.