Erläuterung
Mono- und Diglyceride sind Spalt- bzw. Abbauprodukte von Speisefettsäuren, die aus Triglyceriden bestehen. In Verbindung mit warmem Wasser haben sie emulgierende Eigenschaften, die durch den Zusatz von Salzen der Speisefettsäuren (E 470a) verstärkt werden. In Backwaren gehen Mono- und Diglyceride Wechselwirkungen mit der enthaltenen Stärke ein, die dazu führen, dass diese ihre Wasserbindungsfähigkeit länger aufrecht erhält und die Backwaren weniger schnell altbacken werden. Bei der Herstellung von Konfitüren oder Gelees werden die entschäumenden Eigenschaften der Mono- und Diglyceride genutzt.
Herstellung
Mono- und Diglyceride werden in einer chemischen Reaktion (Veresterung) aus Fettsäuren und Glycerin (E 422) hergestellt. Die Herstellung von Speisefettsäuren aus tierischen Fetten ist möglich, üblicherweise werden jedoch pflanzliche Fette wie etwa Sojaöl eingesetzt. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist möglich.
Einsatz
Mono- und Diglyceride der Speisefettsäuren sind ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Mono- und Diglyceride sind unter anderem zugelassen für:
- Schokoladenerzeugnisse
- Konfitüre, Marmelade, Gelee
- Sahneerzeugnisse
- Schnellkochreis
- Brot und Backwaren
- Wurstwaren
qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.
Sicherheit
- ADI-Wert: nicht festgelegt
- Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren gelten als unbedenklich.
- Sie gehen in den Fettstoffwechsel ein.