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bio gvo

E 464
Hydroxypropylmethylcellulose

Erläuterung

Die chemisch in die Gruppe der Celluloseether gehörende Hydroxypropylmethylcellulose ist ein Abkömmling der Cellulose (E 460). Im Gegensatz zu dieser ist Hydroxypropylcellulose jedoch gut wasserlöslich. Sie verleiht Flüssigkeiten eine zähflüssige Konsistenz und bildet beim Erhitzen starke Gele aus. Ihre chemische Struktur verleiht der Verbindung darüber hinaus emulgierende und stabilisierende Eigenschaften.

Herstellung

Hydroxypropylmethylcellulose wird durch chemische Reaktion aus natürlicher Cellulose (E 460) gewonnen. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist möglich.

Einsatz

Hydroxypropylmethylcellulose ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Sie ist unter anderem zugelassen für:

  • Desserts und Speiseeis
  • Mayonnaise, Soßen und Ketchup
  • Fischerzeugnisse
  • Kuchen, Kekse, Blätterteiggebäck
  • Kaugummi
  • energiereduzierte Lebensmittel

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: nicht festgelegt
  • Hydroxypropylmethylcellulose gilt als unbedenklich.
  • Als löslicher Ballaststoff wird sie vom menschlichen Organismus nicht verwertet. In größeren Mengen hat Hydroxypropylmethylcellulose leicht abführende Wirkung.

Siehe auch:

Bioprodukte
Dieser Zusatzstoff ist gemäß der EU-Öko-Verordnung für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln erlaubt.
Gentechnik
Bei der Herstellung dieses Zusatzstoffes ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) möglich.

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