Suchen Sie nach Name, E-Nummer oder Funktionsklasse
bio

E 407
Carrageen

auch: Karragheen, Fucelleran

Erläuterung

Carrageen ist eine Sammelbezeichnung für eine Gruppe langkettiger Kohlenhydrate (Polysaccharide), die in den Zellen verschiedener Rotalgenarten vorkommen. Als Carrageen für Lebensmittel zugelassen ist nur eine Mischung bestimmter Carrageenane mit sehr großen Molekülen.

In Abhängigkeit von der Zusammensetzung des Lebensmittels eignet sich Carrageen zur Herstellung sehr stabiler Gele oder auch zäher Flüssigkeiten. Es wird oft in Mischungen mit anderen pflanzlichen Verdickungsmitteln eingesetzt.

Herstellung

Carrageen wird mit Hilfe von heißem Wasser aus Rotalgen gewonnen.

Einsatz

Carrageen ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Carrageen ist unter anderem zu finden in:

  • Trockenmilch und Dickmilcherzeugnissen
  • wärmebehandelter Sahne
  • Pudding- und Dessertpulver
  • Eiscreme
  • Ketchup und Soßen
  • Süßigkeiten

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  •  ADI-Wert: 75 mg/kg Körpergewicht pro Tag
  • Carrageen wird vom Körper nicht aufgenommen, sondern unverändert ausgeschieden. Carrageene können allerdings die Aufnahme anderer Lebensmittelinhaltsstoffe verringern.
  • In Tierversuchen zeigte sich, dass Carrageen Zellen des Immunsystems beeinflussen kann. Studien, die diese Effekte für den Menschen bestätigen und die Folgen abschätzen, fehlen bislang.
  • Carrageen steht darüber hinaus im Verdacht, bei entsprechend veranlagten Menschen allergieähnliche Symptome auslösen zu können.
  • In Tierversuchen mit so genannten abgebauten (degradierten) Carrageenen kam es zu Geschwürbildungen. Degradierte Carrageene unterscheiden sich vom Lebensmittelzusatzstoff Carrageen E 407 dadurch, dass sie deutlich geringere Molekülgrößen aufweisen. Sie sind für Lebensmittel nicht zugelassen. In Versuchen mit den intakten nicht degradierten Carrageenen wurden keine derartigen Effekte beobachtet. Auch die in geringem Umfang im Darm anfallenden Abbauprodukte des Lebensmittel-Carrageens riefen keine Schäden hervor. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission (SCF) empfahl daraufhin, den Gehalt degradierter Carrageene in E 407 so gering wie möglich zu halten. Weil zudem ungeklärt ist, ob Carrageen durch den Darm von Säuglingen aufgenommen werden kann, empfahl das SCF darüber hinaus, E 407 nicht für Säuglingsanfangsnahrung zuzulassen.

Siehe auch:

Bioprodukte
Dieser Zusatzstoff ist gemäß der EU-Öko-Verordnung für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln erlaubt.

Ihre Unterstützung

Bescheid wissen.
Selbst entscheiden.
Jetzt spenden