E 462 |
Ethylcellulose |
GVO | |
Verdickungsmittel, Trägerstoff,
Überzugsmittel, Schaummittel | |
auch: Celluloseethylether,
Ethylzellulose |
Erläuterung
Ethylcellulose ist ein Abkömmling der Cellulose,
der im Arzneimittelbereich häufig als Füllstoff in Tabletten
eingesetzt wird. In Lebensmitteln kann der Zusatzstoff als Binde-
und Füllmittel in Nahrungsergänzungspräparaten und als
Schutzüberzug Verwendung finden. Zudem stabilisiert die
Ethylcellulose Wasser-Öl-Gemische.
Herstellung
Ethylcellulose wird direkt aus pflanzlichen
Fasern (Zellstoff, Baumwolle) gewonnen und anschließend chemisch
modifiziert. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist
möglich.
Einsatz
Ethylcellulose ist wie andere Cellulosen ohne
Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel
allgemein zugelassen. Ethylcellulose wird vor allem in
Nahrungsergänzungsmitteln und eingekapselten Aromen verwendet.
qs = quantum satis (wörtlich etwa:
ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es
darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte
Wirkung unbedingt notwendig ist.
Sicherheit
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ADI-Wert: nicht festgelegt
-
Ethylcellulose
gilt als unbedenklich.
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Da
Ethycellulose den Verdauungstrakt im Wesentlichen unverändert
passiert, sind unerwünschte Wirkungen nicht zu erwarten.
Siehe auch:
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