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ErläuterungUnter dem Begriff Carotin wird zum einen das natürliche Gemisch aus Alpha-, Beta- und Gamma-Carotin und zum anderen reines Beta-Carotin verstanden. Carotine und ihre Abkömmlinge, die Carotinoide, sind in der Natur weit verbreitet. Sie verleihen Früchten und Gemüsen Farbtöne von Gelb bis Orange-Rot und sind auch in Milch und Leber enthalten. Auch für den menschlichen Organismus sind Carotinoide unentbehrlich. Sie sind am Schutz der Zellen vor den schädlichen Einflüssen von Sauerstoff ( Unter den Lebensmittelzusatzstoffen stellen natürliche und synthetische Carotinoide die größte Gruppe. Sie färben Lebensmittel gelb bis rot, sind fettlöslich und empfindlich gegen Licht und Sauerstoff. HerstellungGemischte Carotine können durch chemische Extraktion aus Karotten oder Pflanzenölen oder bestimmten Algen gewonnen werden. Die natürliche Mischung besteht zu etwa 85 % aus Beta-Carotin. Alpha-Carotin ist zu etwa 15 %, Gamma-Carotin zu etwa 0,1 % enthalten. Das wirtschaftlich bedeutendere Beta-Carotin kann synthetisch oder mit Hilfe vom Mikroorganismen hergestellt werden. Im Rahmen des mikrobiologischen Verfahrens ist der Einsatz EinsatzDas natürliche Carotin wird nur sehr selten eingesetzt, meist wird reines Beta-Carotins verwendet. Carotine sind für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. E 160a wird insbesondere eingesetzt in:
qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist. Sicherheit
Siehe auch:
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Gentechnik
Dokumentation
Fragen und Antworten
Recht und Zulassung
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