Erläuterung
Der rote Farbstoff ist natürlicher Bestandteil der Roten Rübe (Rote Bete). Er ist wasserlöslich und wenig stabil in Licht und Hitze.
Herstellung
Betanin kann durch Auspressen und Extraktion mit Wasser aus Roten Rüben gewonnen werden.
Wesentlich häufiger als der isolierte Farbstoff werden jedoch Saftkonzentrate eingesetzt. Sie gelten, wenn nicht der enthaltene Anteil Betanin gezielt erhöht wurde, als färbendes Lebensmittel und tragen daher keine E-Nummer. In der Zutatenliste werden sie jedoch aufgeführt.
Einsatz
Betanin ist für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. E 162 wird insbesondere eingesetzt in:
- Frühstücksgetreideflocken (max. 200 mg/kg)
- Speiseeis (qs)
- Fruchtjoghurt und Desserts (qs)
- Kaugummi (qs)
- Suppen und Soßen (qs)
Darüber hinaus ist Betanin zum Färben von Arzneimitteln und Kosmetika zugelassen.
qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.
Sicherheit
- ADI-Wert: nicht festgelegt
- Betanin gilt als unbedenklich.