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gvo vegan

E 160a
Carotin

Erläuterung

Unter dem Begriff Carotin wird zum einen das natürliche Gemisch aus Alpha-, Beta- und Gamma-Carotin und zum anderen reines Beta-Carotin verstanden.

Carotine und ihre Abkömmlinge, die Carotinoide, sind in der Natur weit verbreitet. Sie verleihen Früchten und Gemüsen Farbtöne von Gelb bis Orange-Rot und sind auch in Milch und Leber enthalten. Auch für den menschlichen Organismus sind Carotinoide unentbehrlich. Sie sind am Schutz der Zellen vor den schädlichen Einflüssen von Sauerstoff (Antioxidantien) ebenso wie am Sehprozess beteiligt. Aus einigen Carotinoiden kann im Körper Vitamin A aufgebaut werden. Das wichtigste Provitamin A ist Beta-Carotin.

Unter den Lebensmittelzusatzstoffen stellen natürliche und synthetische Carotinoide die größte Gruppe. Sie färben Lebensmittel gelb bis rot, sind fettlöslich und empfindlich gegen Licht und Sauerstoff. Ascorbinsäure (E 300) wirkt farbstabilisierend.

Herstellung

Gemischte Carotine können durch chemische Extraktion aus Karotten oder Pflanzenölen oder bestimmten Algen gewonnen werden. Die natürliche Mischung besteht zu etwa 85 % aus Beta-Carotin. Alpha-Carotin ist zu etwa 15 %, Gamma-Carotin zu etwa 0,1 % enthalten.

Das wirtschaftlich bedeutendere Beta-Carotin kann synthetisch oder mit Hilfe vom Mikroorganismen hergestellt werden. Im Rahmen des mikrobiologischen Verfahrens ist der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen möglich.

Einsatz

Das natürliche Carotin wird nur sehr selten eingesetzt, meist wird reines Beta-Carotin verwendet. Carotine sind für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. E 160a wird insbesondere eingesetzt in:

  • Butter, Margarine (qs)
  • Käse, Mayonnaise (qs)
  • Frühstücksgetreideflocken (qs)
  • Speiseeis, Desserts
  • Wurst (max. 20 mg/kg)

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: 5 mg/kg Körpergewicht pro Tag
  • Carotin gilt als unbedenklich. Zwar führt ein überhöhter Carotinverzehr unter Umständen zu Ablagerungen in der Haut, der Leber und im Körperfett, jedoch kommt es nicht zu einem Anstieg des Vitamin-A-Spiegels.
  • Von Beta-Carotin ist bekannt, dass die Aufnahme großer Mengen der isolierten Vitamin-A-Vorstufe bei Rauchern das Risiko für Lungenkrebs erhöht. Studienergebnisse weisen darüber hinaus darauf hin, dass isoliertes Beta-Carotin bei Rauchern mit bestehenden Herzerkrankungen das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen noch erhöht. Ob und welche Risiken für Nichtraucher bestehen, ist bisher ebenso wenig ausreichend erforscht wie die Frage, inwiefern es einen Unterschied macht, ob das Beta-Carotin in isolierter Form oder aus einem Lebensmittel heraus aufgenommen wird. Zwar gibt es nach Aussagen des Scientific Committee for Food (SCF) keinen Hinweis auf schädliche Wirkungen durch den Einsatz von Beta-Carotin als Lebensmittelzusatzstoff. Das Bundesinstitut für Risikobewertung fordert jedoch angesichts der bestehenden Unsicherheiten die (Neu-) Festlegung von Höchstmengen für den Einsatz von Carotinen.

Siehe auch:

Gentechnik
Bei der Herstellung dieses Zusatzstoffes ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) möglich.
Vegan
Dieser Zusatzstoff ist pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ursprungs. In der Funktionsklasse der Geschmacksverstärker bzw. für Zusatzstoffe bei deren Herstellung Fettsäuren notwendig sind, können tierische Bestandteile nicht ausgeschlossen werden. Für eine strenge vegane Ernährung sind diese unter Umständen nicht geeignet.

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