Suchen Sie nach Name, E-Nummer oder Funktionsklasse
vegan

E 133
Brillantblau FCF

Erläuterung

Der wasserlösliche blaue Farbstoff gehört wie Patentblau V (E 131) zur Gruppe der Triphenylmethanfarbstoffe, die durch ein zentrales Kohlenstoffatom und drei Phenylreste gekennzeichnet sind. Brillantblau FCF ist wasserlöslich und stabil bei Hitze und im Licht. In saurer Umgebung schlägt die Farbe von Blau nach Grün um.

Herstellung

Brillantblau FCF wird in einer mehrstufigen chemischen Reaktion synthetisiert. Als Brillantblau FCF wird im Allgemeinen das Natriumsalz der Verbindung verstanden. Auch das Calcium- und Kaliumsalz sowie der Aluminiumlack des Farbstoffes sind zugelassen.

Einsatz

Brillantblau FCF ist nur für bestimmte Produkte zugelassen. Dazu gehören unter anderem:

  • essbare Überzüge für Käse und Wurst (qs)
  • Süßigkeiten (max. 300 mg/kg)
  • Kuchen, Keksen, Blätterteiggebäck (max. 200 mg/kg)
  • Spirituosen, Obst- und Fruchtweine (max. 200 mg/kg)
  • Speiseeis, Desserts (max. 150 mg/kg)

Um Grün-, Violett- oder Brauntöne zu erreichen, wird Brillantblau FCF in Mischungen mit anderen Farbstoffen eingesetzt.

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit

  • ADI-Wert: 6 mg/kg Körpergewicht pro Tag
  • Brillantblau FCF gilt als unbedenklich. Der größte Teil des Farbstoffs wird unverdaut ausgeschieden.

Siehe auch:

Vegan
Dieser Zusatzstoff ist pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ursprungs. In der Funktionsklasse der Geschmacksverstärker bzw. für Zusatzstoffe bei deren Herstellung Fettsäuren notwendig sind, können tierische Bestandteile nicht ausgeschlossen werden. Für eine strenge vegane Ernährung sind diese unter Umständen nicht geeignet.

Ihre Unterstützung

Bescheid wissen.
Selbst entscheiden.
Jetzt spenden