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Im Jahr 2008 hat sich Einiges in der Liste der europaweit zugelassenen Zusatzstoffe geändert. Aufgrund von neuen gesetzlichen Vorschriften und wissenschaftlichen Erkenntnissen wurden einzelne Substanzen neu zugelassen, andere vom Markt genommen. Den aktuellen Stand finden Sie in der Datenbank von Zusatzstoffe-online. In der Europäischen Union dürfen Zusatzstoffe nur in Nahrungsmitteln eingesetzt werden, wenn sie zugelassen sind. Voraussetzung dafür ist wiederum, dass die Substanzen von internationalen Expertengremien als unbedenklich eingeschätzt worden sind. Wenn es Hinweise gibt, dass Menschen durch die zugesetzte, für die Herstellung notwendige Menge gefährdet sind, wird dem Zusatzstoff die Zulassung entzogen. Das war beispielsweise bei den Konservierungsmitteln E 216 und E 217 der Fall. Sie standen unter dem Verdacht, die Fortpflanzungsfähigkeit zu beeinträchtigen. Der Farbstoff E 128 wurde auf Basis einer Neubewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als krebserregend eingeschätzt und vom Markt genommen. Im Februar 2008 ist eine neue EU-Richtlinie
2006/52/EG in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung
wurden folgende Zusatzstoffe neu zugelassen: Am 20. Januar 2009 tritt eine neue europaweite Gesetzgebung für die Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln in Kraft. Auch eine besondere Kennzeichnung von Produkten, die bestimmte Farbstoffe enthalten, ist vorgesehen. Zusatzstoffe-online hat die wichtigsten Änderungen in einem Beitrag zusammengestellt.
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