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ErläuterungCarrageen ist eine Sammelbezeichnung für eine Gruppe langkettiger Kohlenhydrate (Polysaccharide), die in den Zellen verschiedener Rotalgenarten vorkommen. Als Carrageen für Lebensmittel zugelassenen ist nur eine Mischung bestimmter Carrageenane mit sehr großen Molekülen. In Abhängigkeit von der Zusammensetzung des Lebensmittels eignet sich Carrageen zur Herstellung sehr stabiler Gele oder auch zäher Flüssigkeiten. Es wird oft in Mischungen mit anderen pflanzlichen Verdickungsmitteln eingesetzt. HerstellungCarrageen wird mit Hilfe von heißem Wasser aus Rotalgen gewonnen. EinsatzCarrageen ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Carrageen ist unter anderem zu finden in:
(qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.) Sicherheit
Siehe auch:
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Bioprodukte
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Recht und Zulassung
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