E 160f |
Beta-apo-8’-Carotinsäure-Ethylester (C30) |
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Farbstoff |
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auch: Apocarotinester, Beta-Carotinsäureester |
Erläuterung
Der orange bis rot färbende Farbstoff Beta-Carotinsäureester gehört zu den Carotinoiden (siehe Carotin E 160a) und unterscheidet sich nur geringfügig von Beta-Apocarotinal E 160e. Er kommt natürlicherweise in Gemüse, Zitrusfrüchten und Gras vor. Der Farbstoff ist fettlöslich aber sehr empfindlich gegenüber Licht und Hitze. Beta-Carotinsäurester ist eine besonders wirksame Vorstufe des Vitamin A.
Herstellung
Beta-Carotinsäurester wird in einer mehrstufigen chemischen Reaktion synthetisch hergestellt.
Einsatz
Beta-Carotinsäurester ist nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören unter anderem:
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Soßen, Würzmittel (max. 500 mg/kg)
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Süßwaren (max. 300 mg/kg)
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alkoholische Getränke (max. 200 mg/kg)
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Desserts (max. 150 mg/kg
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Beta-Carotinsäurester ist darüber hinaus zum Färben von Arzneimitteln und Kosmetika zugelassen. Der Farbstoff wird zudem in Geflügelfutter eingesetzt.
qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.
Sicherheit
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ADI‑Wert: 5 mg/kg Körpergewicht
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Beta-Carotinsäurester gilt als unbedenklich.
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Der Farbstoff wird größtenteils ausgeschieden. Beim Verzehr sehr großer Mengen ist eine Anreicherung in der Leber möglich.
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Von Beta-Carotin ist bekannt, dass die Aufnahme großer Mengen der isolierten Vitamin-A-Vorstufe bei Rauchern das Risiko für Lungenkrebs erhöht. Studienergebnisse weisen darüber hinaus darauf hin, dass isoliertes Beta-Carotin bei Rauchern mit bestehenden Herzerkrankungen das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen noch erhöht. Ob und welche Risiken für Nichtraucher bestehen, ist bisher ebenso wenig ausreichend erforscht wie die Frage, inwiefern es einen Unterschied macht, ob das Beta-Carotin in isolierter Form oder aus einem Lebensmittel heraus aufgenommen wird. Zwar gibt es nach Aussagen des Scientific Committee for Food (SCF) keinen Hinweis auf schädliche Wirkungen durch den Einsatz von Beta-Carotin als Lebensmittelzusatzstoff. Das Bundesinstitut für Risikobewertung fordert jedoch angesichts der bestehenden Unsicherheiten die (Neu-) Festlegung von Höchstmengen für den Einsatz von Carotinen.
Siehe auch:
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