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ErläuterungDas rotorange färbende Capsanthin gehört zu den Carotinoiden (siehe HerstellungMit Hilfe spezieller, lebensmittelrechtlich zugelassener Lösungsmittel wird Capsanthin aus Paprikaschoten (Capsicum L.) extrahiert. In diesem Extrakt sind die beiden chemisch sehr ähnlichen Farbstoffe Capsanthin und Capsorubin vorherrschend. Häufiger als der isolierte Farbstoff wird Paprika-Extrakt eingesetzt. Er gilt, wenn nicht der enthaltene Anteil Capsanthin gezielt erhöht wurde, als färbendes Lebensmittel. Wenngleich Paprika-Extrakt keine E-Nummer trägt, ist er doch in der Zutatenliste aufgeführt. EinsatzCapsanthin ist für alle Lebensmittel, denen grundsätzlich Zusatzstoffe zugesetzt werden dürfen ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) zugelassen. Ausnahmen gelten für die Lebensmittel, in denen der Farbstoff über die Qualität des Lebensmittels täuschen könnte, wie etwa Nudeln, Öle oder Fruchtsäfte. E 160c wird unter anderem eingesetzt für:
Capsanthin ist darüber hinaus zum Färben von Arzneimitteln und Kosmetika zugelassen. qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist. Sicherheit
Siehe auch:
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Fragen und Antworten
Recht und Zulassung
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