| Di 07.02.2012 | | | 22:08 Uhr |
Schnellsuche
|
ErläuterungDie wasserlösliche Flüssigkeit Triethylcitrat ist ein Abkömmling der HerstellungTriethylcitrat wird durch chemische Reaktion aus EinsatzTriethylcitrat ist ausschließlich zugelassen für:
qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist. Sicherheit
Siehe auch:
|
Gentechnik
Dokumentation
Fragen und Antworten
Recht und Zulassung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||
© Copyright 2000 - 2012 Die Verbraucher Initiative e.V. | Impressum | Website by Webmotive