E 151 |
Brillantschwarz FCF |
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Farbstoff |
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auch: Brillantschwarz PN, Schwarz PN |
Erläuterung
Der künstliche Farbstoff Brillantschwarz gehört zur Gruppe der Azofarbstoffe, ist wasserlöslich, kaum lichtempfindlich und auch in saurer Umgebung sowie unter hohen Temperaturen farbecht.
Herstellung
Brillantschwarz wird in einem mehrstufigen Prozess, der so genannten Azokupplung, chemisch synthetisiert. Dabei entstehen zwei der für alle Azofarbstoffe charakteristischen Azogruppen aus zwei Stickstoffatomen. Unter Brillantschwarz FCF wird im Allgemeinen das Natriumsalz der Verbindung verstanden. Die Calcium- und Kaliumsalze sowie der Aluminiumlack des Stoffes sind ebenfalls zugelassen.
Einsatz
Brillantschwarz darf nur in bestimmten Lebensmitteln und in genau definierten Mengen eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderem:
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Süßwaren (max. 300 mg/kg)
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Fischrogenerzeugnisse (max. 300 mg/kg)
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Fleisch- und Fischersatzprodukte aus pflanzlichem Eiweiß (max. 100 mg/kg)
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Würzsoßen (max. 300 mg/l)
Brillantschwarz allein kann keine Schwarzfärbung erzeugen. Für schwarze Färbungen wird es daher in Mischungen mit E 110 und E 102 eingesetzt.
Brillantschwarz ist darüber hinaus zum Färben von Arzneimitteln und Kosmetika zugelassen.
Sicherheit
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ADI-Wert: 5 mg/kg Körpergewicht
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Brillantschwarz FCF gilt als unbedenklich.
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Wegen seiner chemischen Struktur kann es jedoch bei entsprechend veranlagten Menschen allergische Symptome ( Pseudoallergie) auslösen. Insbesondere, wenn bereits eine Allergie gegen Salicylsäure und ihre Abkömmlinge besteht, kann es zu Symptomen auf der Haut oder an den Atemwegen kommen.
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Die so genannten Salicylate finden sich in Aspirin (Wirkstoff Acetylsalicylsäure) sowie natürlicherweise in Ananas, Apfelsinen, Aprikosen, Erdbeeren, Grapefruit, Himbeeren, Honig, Johannisbeeren (rot und schwarz), Weintrauben und Zitronen. Auch Personen, die empfindlich auf Benzoesäure (E 210) reagieren oder unter Asthma leiden, können pseudoallergisch auf Brillantschwarz reagieren.
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Im Zuge der Neubewertung von E 151 im Jahr 2010 sah die EFSA keinen Anlass, etwas an der Bewertung oder der Zulassung von Brillantschwarz zu ändern.
Siehe auch:
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