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ErläuterungDer künstliche Farbstoff Brillantschwarz gehört zur Gruppe der HerstellungBrillantschwarz wird in einem mehrstufigen Prozess, der so genannten Azokupplung, chemisch synthetisiert. Dabei entstehen zwei der für alle Azofarbstoffe charakteristischen Azogruppen aus zwei Stickstoffatomen. Unter Brillantschwarz FCF wird im Allgemeinen das Natriumsalz der Verbindung verstanden. Die Calcium- und Kaliumsalze sowie der Aluminiumlack des Stoffes sind ebenfalls zugelassen. EinsatzBrillantschwarz darf nur in bestimmten Lebensmitteln und in genau definierten Mengen eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderem:
Brillantschwarz allein kann keine Schwarzfärbung erzeugen. Für schwarze Färbungen wird es daher in Mischungen mit Brillantschwarz ist darüber hinaus zum Färben von Arzneimitteln und Kosmetika zugelassen. Sicherheit
Siehe auch:
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Fragen und Antworten
Recht und Zulassung
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