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ErläuterungCalcium-5’-ribonucleotid entsteht, wenn HerstellungCalcium-5’-ribonucleotid wird aus natürlichen Zellen gewonnen. Diese können tierischen oder pflanzlichen Ursprungs sein. EinsatzCalcium-5’-ribonucleotid ist in einer Menge von maximal 500 mg/kg für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Calcium-5’-ribonucleotid wird unter anderem eingesetzt in:
qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist. Sicherheit
Siehe auch:
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Dokumentation
Fragen und Antworten
Recht und Zulassung
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