| Sa 04.02.2012 | | | 06:29 Uhr |
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ErläuterungGlutaminsäure ist einer der Bausteine, aus denen Eiweiße aufgebaut sind. In tierischen Eiweißen liegt der Anteil dieser speziellen Während die in Eiweißen gebundene Glutaminsäure keinen Einfluss auf das Geschmacksempfinden hat, wirkt freies Glutamat als Geschmacksverstärker. Viele Lebensmittel, insbesondere Parmesan, Tomaten, Fisch und Soja enthalten verhältnismäßig viel freie Glutaminsäure. Es ist daher kein Zufall, dass sie pur oder in konzentrierter Form, etwa als Tomatenmark, Fisch- oder Sojasoße, zum Würzen von Gerichten genutzt werden. Auch Hefeextrakte sind reich an natürlicher Glutaminsäure. Reine Glutaminsäure schmeckt selbst süß-sauer und intensiviert den Geschmack salzhaltiger Lebensmittel. Sie verstärkt zudem die Wirkung von Europäer nehmen täglich etwa ein Gramm Glutaminsäure aus eiweißhaltigen Lebensmitteln zu sich. Hinzu kommen schätzungsweise 0,3 – 0,6 g als Zusatzstoff zugesetzter Glutaminsäure. Schätzungen des Verzehrs von zugesetzter Glutaminsäure in asiatischen Ländern geben Mengen von bis zu 1,7 g an. HerstellungGlutaminsäure kann auf synthetischem Wege gewonnen werden. Üblich ist jedoch die Herstellung mit Hilfe von Mikroorganismen. Nährstoff für diese Mikroorganismen können Melasse, Glucose aber auch Methanol sein. Der Einsatz EinsatzGlutaminsäure ist in einer Menge von maximal 10 g/kg für Lebensmittel allgemein zugelassen. Die tatsächlichen Dosierungen liegen üblicherweise bei 1 - 5 g/kg. Von der Zulassung ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Glutaminsäure wird unter anderem eingesetzt in:
qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist. Sicherheit
Siehe auch:
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Gentechnik
Dokumentation
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Fragen und Antworten
Recht und Zulassung
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