| Do 17.05.2012 | | | 05:54 Uhr |
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ErläuterungCalciumoxid wird wegen seiner Herstellung auch Branntkalk genannt. Mit Wasser wird daraus HerstellungCalciumoxid bleibt übrig, wenn reiner Kalkstein bei Temperaturen von 900 – 1.200 C „gebrannt“ wird. EinsatzFür Calciumoxid gelten die gleichen Zulassungsbedingungen wie für qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist. Sicherheit
Siehe auch:
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Dokumentation
Fragen und Antworten
Recht und Zulassung
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