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ErläuterungDas Calciumsalz der HerstellungCalciumsulfat entsteht als Nebenprodukt bei der Herstellung von EinsatzCalciumsulfat ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Calciumsulfat wird unter anderem in Backmischungen und als Trägerstoff für andere Zusatzstoffe eingesetzt. Darüber hinaus ist es ein Ersatz für Kochsalz. qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist. Sicherheit
Siehe auch:
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Dokumentation
Fragen und Antworten
Recht und Zulassung
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